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16. Auflage des Internationalen Tages zur Sensibilisierung an Bahnübergängen


Für den 16. ILCAD (International Level Crossing Awareness Day) legt die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen den Schwerpunkt auf Straßenbenutzer, die einen Bahnübergang mit einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine (einschließlich Lastkraftwagen) überqueren. Trotz dieser spezifischen Zielgruppe, die jedes Jahr ändert, bleibt die Hauptbotschaft des ILCAD für alle Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer gültig: „Die Gleise sind für die Züge bestimmt“.

Aus diesem Anlass wird eine neue Sensibilisierungskampagne ausgestrahlt, die die Fahrer an die wichtigsten Regeln erinnert, die beim Überqueren eines Bahnübergangs zu beachten sind. Dazu gehört das sofortige Anhalten, wenn die Lichtsignale rot leuchten, und insbesondere, dass man niemals die Gleise betreten soll, wenn man nicht sicher ist, komplett in einem Zug auf die andere Seite des Bahnübergangs fahren zu können.


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Nein, es ist unbedingt erforderlich die Warnsignale zu beachten und den Bahnübergang nicht zu befahren, wenn die beiden roten Lichter blinken und/oder das akustische Signal ertönt um somit das Schließen der Schranken ankündigt weil ein Zug sich nähert.

Bahnübergang mit 2 Halbschranken : 29 Sekunden (und 10 Sekunden nach dem Schließen der Halbschranken)

Bahnübergang mit 4 Halbschranken : 39 Sekunden (und 10 Sekunden nach dem Schließen der Halbschranken)

Die Dauer erhöht sich erheblich, wenn ein Zug zwischen der Stelle, an dem sich die Auslöseeinrichtungen der Schranken befinden und dem Bahnübergang selbst anhält, z. B. eine Haltestelle zum Aussteigen oder Einsteigen von Fahrgästen.

Bei Bahnübergängen, die sich in der Nähe eines Bahnhofs befinden, ist die Einrichtung von Ansageschleifen nicht immer möglich. Dies ist auf den fehlenden Abstand zwischen dem Bahnübergang und der Induktionsschleife zurückzuführen, die die Ankunft des Zuges ankündigt. In diesem Fall ist der Betrieb der Schranken vom Stellwerks oder sogar vom Signal (Ausfahrt oder Einfahrt) des jeweiligen Bahnhofs abhängig.

Die Schranken schließen sich, wenn ein Zug die auf den Gleisen installierten Ankündigungseinrichtung passiert. Hierbei handelt es sich um Induktionsschleifen, die so eingerichtet sind, dass die Schranken genügend Zeit haben, um sich zu schließen, bevor der Zug den Bahnübergang erreicht. Die Aktivierung der Warngeräte löst das Blinken der beiden roten Lichter und des akustischen Signals (Gong oder Glocke) aus.

Bei Bahnübergängen, welche sich innerhalb eines Bahnhofes befinden, ist das Einrichten von Ankündigungsschleifen nicht immer möglich. In diesen Fällen befindet sich der Bahnübergang in wechselseitiger Abhängigkeit mit den Hauptsignalen. Wenn eine Zugfahrstraße mit der Höchstgeschwindigkeit des Zuges erstellt wird, so wird die Schließung des Bahnübergangs eingeleitet. Das Hauptsignal stellt sich erst auf Fahrt, wenn die Schließung der Schranken bestätigt wurden.

CFL-Mitarbeiter, welche die Sicherheit an Bahnübergängen gewährleisten, sind nicht berechtigt die Schranken von sich aus zu öffnen, selbst wenn eine dringende Anfrage seitens der Autofahrer vorliegt. Diese Aktion ist nur zulässig, wenn der Fahrdienstleiter, der für den Zugverkehr verantwortlich ist, dies erlaubt hat.

Es liegen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen seitens der CFL für Bahnübergänge vor.

Die maximale Geschwindigkeit auf dem luxemburgischen Schienennetz beträgt 140 km/h