Wenn der Pfiff auf dem Bahnsteig ertönt, ist es schon zu spät…
Der bekannte Pfiff auf dem Bahnsteig steht unwiderruflich für die Abfahrt eines Zugs. Aber unter welchen Bedingungen kann dieser Pfiff durch den Zugbegleiter durchgeführt werden ? Mit den folgenden Erklärungen werden Sie dieses Geräusch nie wieder auf die gleiche Art und Weise wahrnehmen.
Kurz gesagt : das Laufen auf den letzten Drücker bringt nichts, besser ist es rechtzeitig und vor allem sicher in den Zug einzusteigen. Da Sicherheit oberste Priorität hat, ist es dann auch letztere die die Zugbegleiterinnen und -Zugbegleiter sowie das Lokführerpersonal in dieser Startphase lenkt.
Auch wenn der bekannte Pfiff für viele Reisende für die baldige Abfahrt des Zugs steht, steht das wohlbekannte Geräusch vor allem für das Abschließen eines sechsstelligen Prozesses, den der Zugbegleiter in enger Zusammenarbeit mit dem Triebfahrzeugführer durchführt um dem Zug die Genehmigung zur Abfahrt zu erteilen.
- Die Koordination mit dem Triebfahrzeugführenden für die Vorbereitung des Zugs für seine erste Fahrt aus einem Bahnhof oder Abstellbereich heraus. Gemeinsam werden die Zusammenstellung und die individuelle Charakteristika des Zugs besprochen und die Sicherheitsbedingungen des Zugs überprüft, darunter die Prüfung der Bremsanlage nach den vorgegebenen Sicherheitsnormen.
- Die Absprache mit dem Zugbegleiter der den Zug auf der vorangegangenen Fahrt begleitet hat. Ein wertvoller Moment, vor allem um über eventuelle kleinere Probleme Bescheid zu wissen, die jedoch auch bei der vorherigen Fahrten keinen Einfluss auf die sichere (Weiter)Fahrt des Zugs hatten, oder etwa die Notwendigkeit eines zusätzlichen nicht geplanten Stopps an einem Bahnhof der während der Zugfahrt absolviert werden muss. Auch Informationen im Zusammenhang mit Anschlusszügen oder Kunden betreffend mit spezifischen Bedürfnissen, beispielsweise Kunden mit eingeschränkter Mobilität oder Reisenden die in Gruppen reisen, gehören mit zu diesem Austausch.
- Das Zugbegleitpersonal steht den Kunden auch bereits mindestens 5 Minuten vor der geplanten Abfahrt auf dem Bahnsteig zur Seite. Dies ermöglich es ihnen jenen Kunden eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die beispielsweise als Gruppe, mit Fahrrad oder mit eingeschränkter Mobilität reisen. Gleichzeitig stehen die Zugbegleiter auch allen Kunden zur Verfügung falls diese Fragen hätten. Eine unverzichtbare Präsenz die einen wichtigen Beitrag zur Qualitätswahrnehmung unserer Dienstleistung leisten und ein Service der von unseren Kunden sehr geschätzt wird.
- Dann ist es schließlich soweit und der Zugbegleiter erteilt dem Lokführer die Genehmigung zur (Weiter)Fahrt (permission de mise en marche), natürlich nur wenn der Zug soweit bereit ist und das jeweilige Signal die (Weiter)Fahrt autorisiert. 15 Sekunden vor der Abfahrtszeit ertönt ein Pfiff, 5 Sekunden später dann das kollektive Schließen der Türen, außer jener in der sich der Zugbegleiter zu diesem Moment befindet. Das Schließen der Türen, das von einem akustischen Signal begleitet wird, bedeutet dann auch für verspätete Kunden, dass jeder Öffnungsversuch der Türen nun nicht mehr möglich ist.
Ein Rat : Sollten Sie den Pfiff der Zugbegleiters bereits vernommen haben, dann entscheiden Sie sich am Besten für die Fahrt mit dem nächsten Zug. Dies ist sicherer als ein fünf sekundigen Sprint, der nicht nur für Sie potentiell gefährlich sein kann (beispielsweise im Falle eines Stolperers oder ungeschickten Schrittes zwischen dem Zug und dem Gleis) sondern auch für andere Kunden im Falle eines Remplers zur Gefahr werden kann.
- Wenn die Zeit der Abfahrt gekommen ist und das Zugbegleitpersonal sich vergewissert hat, dass am Bahnsteig die geforderte Ordnung herrscht, dann gibt dieses dem Triebfahrzeugführenden die Genehmigung zur Abfahrt. Gleichzeitig verriegelt der Zugbegleiter die letzte Tür (jene in der er steht) und der Zug fährt in den folgenden 10 Sekunden los.
- Bei ungeplanten Vorfällen kann es sein, dass ein Zug länger als die geplanten 10 Sekunden am Bahnsteig verharrt. Dies ist beispielsweise der Fall wenn der Triebfahrzeugführer durch das Stellwerk angewiesen wird die (Weiter)Fahrt zu verzögern. Falls der Zug nicht innerhalb von 20 Sekunden weiterfahren kann, muss die Genehmigungsprozedur zur (Weiter)Fahrt erneuert werden. In allen Fällen wird jede verflossene Sekunde dafür genutzt um die Sicherheitsprozeduren zu respektieren und eine bestmöglichste Reise zu ermöglichen.
Während der gesamten Reise ist das Zugbegleitpersonal für die Überwachung des Zugs und der Sicherheit an Bord verantwortlich. Dies gilt unter anderem für das Ein- und Aussteigen in/aus dem Zug oder das korrekte Verstauen des Gepäcks. Nach dem Eintreffen des Zugs im Folgebahnhof begibt sich das Zugbegleitpersonal auf den Bahnsteig um dann vor Ort sicherzustellen, dass die Bedingungen für eine sichere Weiterfahrt gegeben sind.
Durchschnittlich dauert ein Halt in einem Bahnhof oder an einer Haltstelle nur eine knappe Minute. Damit Ihrer Weiterfahrt also nichts im Wege steht und ein Sprint unnötig ist, ist es also immer ratsam etwas mehr an Zeit einzuplanen damit Sie rechtzeitig und vor allem sicher in den Zug einsteigen.
Gute Reise !