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Lieber recht, statt schlecht. Für Ihre Sicherheit und die aller Anderen, steigen Sie bitte am Bahnsteig von Ihrem Roller ab und schieben Sie diesen.

Die Beliebtheit von E-Rollern im öffentlichen Raum im Allgemeinen und in der Nähe von Bahnhöfen im Besonderen geht mit Regeln einher, die für die Sicherheit aller Beteiligten von entscheidender Bedeutung sind. Da die Sicherheit die oberste Priorität ist, die die CFL mit ihren Stakeholdern teilt, wurde eine neue Sensibilisierungskampagne gestartet, die sich an Kunden richtet, die dieses Fortbewegungsmittel benutzen. Mit der Figur des Eies gibt es keine Ausreden mehr für ein „unangemessenes“ Verhalten.


E- und Tretroller : praktische Fortbewegungsmittel und Risiko zugleich. Wir haben uns mit Doris Horvath über die aktuelle Sensibilisierungskampagne unterhalten was den richtigen Umgang mit Roller im und um den Bahnhof angeht.


Weitere Informationen :

Eine einfache und obligatorische Regel gilt es zu respektieren : Absteigen und den Roller weiter schieben.

Die gilt für sämtliche CFL-Standorte die auch der Öffentlichkeit zugänglich sind : sprich die Bahnhofsvorplätze, der Innenbereich der Bahnhöfe (Bahnhofshalle, Unterführungen, Gänge, Glasanbau, …), den Bereich der Parkhäuser sowie die Zugänge zu den Bahnhöfen und dessen Bahnsteige.

Bahnhöfe und Haltestellen sind besonders stark besuchte Orte und in diesem Sinne nicht für das Führen dieses Typs von Mikrofahrzeugen geeignet. Das Fahren eines solchen Tret/E-Rollers innerhalb eines Bahnhofs kann somit zu einer Geldstrafe führen.

Aus rein menschlicher Sicht können Stürze weitreichende Folgen mit sich bringen, von mehr oder weniger schlimmen Blessuren hin zum Todesfall weil der Fahrer durch sein Verhalten mit einem fahrenden oder stehenden Zug oder Bus zusammenstößt oder durch sein Verhalten ins Gleisbett des Bahnhofs gerät.

Fahrer, die sich nicht an die besagten Regeln halten, bringen sich selbst in Gefahr. Dazu kommt, dass deren Verhalten auch das Wohlbefinden bzw. Leben anderer Fahrgäste aufs Spiel setzt. Diese Gefahren reichen von Verletzungen durch einen Rempler bis zu Verletzungen mit Todesfolge, z.B. wenn ein anderer Kunde durch den besagten Rempler im Gleis landet und dort womöglich von einem herannahenden Zug erfasst wird.

Auch wenn manche Fahrer sicherlich über das nötige Können verfügen um auch an stark besuchten Orten ihr Mikrofahrzeug sicher zu bewegen kann dieses Fehlverhalten schnell zu Nachahmern führen, die nicht notwendigerweise über die gleichen Fähigkeiten verfügen. Dies kann beispielsweise bei jüngeren Nutzern der Fall sein, die somit schnell einen zu hohen Preis für das Nachahmen dieses sowohl falschen wie verbotenen Verhaltens bezahlen müssten.

Ja, unter der Bedingung, dass Sie folgende Regeln befolgen:

Fahrer von Tret/E-Rollern werden gebeten ihr Fahrzeug in jenem Abteil abzustellen das auch Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie Kunden mit Fahrrädern und/oder Kinderwagen zugeteilt ist. Falls dies nicht möglich ist bitten wir Kunden sich mit Ihren Tret/E-Rollern auf den Plattformen im Eingang-/Ausstiegsbereich zu platzieren (ohne dabei den Zugang zu den Türen zu versperren). Das Mitführen von Tret/E-Rollern im eigentlichen Sitzabteil ist nicht gestattet, da dieses Mitführen zu Kosten von Sitzplätzen anderer Kunden gehen würde.